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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.01.2025

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von KROGMANN CONSULTING mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, KROGMANN CONSULTING stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Leistungen von KROGMANN CONSULTING
(1) Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Vertrag konkret bezeichnete unabhängige und weisungsfreie Beratungs- oder sonstige Dienstleistung.
(2) Ein bestimmter Erfolg oder die Herstellung eines Werkes wird nicht geschuldet.
(3) Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich über die Umsetzung von Empfehlungen. Auch eine Begleitung durch KROGMANN CONSULTING begründet keine Erfolgshaftung.
(4) KROGMANN CONSULTING ist berechtigt, fachkundige Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen.
(5) Rechts- oder Steuerberatung wird nicht geschuldet. KROGMANN CONSULTING tritt insoweit nur als Vermittler von Berufsträgern auf.
(6) Vom Auftraggeber bereitgestellte Informationen gelten als zutreffend und vollständig; eine Prüfpflicht seitens KROGMANN CONSULTING besteht nicht.


§ 3 Leistungsänderungen
(1) Zusatz- oder Änderungsleistungen gelten als beauftragt, wenn der Auftraggeber sie anfordert oder entgegennimmt.
(2) Wünscht der Auftraggeber Änderungen, wird KROGMANN CONSULTING diese im Rahmen ihrer Kapazitäten berücksichtigen. Anpassungen hinsichtlich Vergütung und Zeitplan erfolgen schriftlich.


§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereitzustellen und seine Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.


§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(1) Es gelten die schriftlich vereinbarten bzw. üblichen Tagessätze zzgl. Auslagen, Spesen und Nebenkosten.
(2) KROGMANN CONSULTING ist zur Stellung von Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen berechtigt.
(3) Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, kann KROGMANN CONSULTING Leistungen einstellen und den Vertrag nach vorheriger schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung fristlos kündigen. In diesem Fall wird entweder die bis dahin erbrachte Leistung oder die vertraglich vereinbarte Gesamtvergütung abüglich ersparter Aufwendungen fällig.
(4) Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
(5) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Rechnungen sind ohne Abzug fällig mit Zugang. Abschlagszahlungen sind binnen 5, Abschlussrechnungen binnen 15 Kalendertagen zu leisten.
(7) Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt vorbehalten.
(8) Aufrechnung und Zurückbehalt sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.


§ 6 Schutz geistigen Eigentums
(1) Alle Berichte, Konzepte, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen etc. dürfen nur für die vereinbarten Zwecke verwendet und nicht ohne schriftliche Zustimmung vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
(2) Eine Nutzung für verbundene Unternehmen bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
(3) KROGMANN CONSULTING verbleibt das Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(4) Alle Rechte, auch an elektronischen oder gedruckten Unterlagen, bleiben KROGMANN CONSULTING vorbehalten.


§ 7 Eigenwerbung
KROGMANN CONSULTING ist berechtigt, erbrachte Leistungen und Werke zur Eigenwerbung als Referenz zu nutzen. Eine Nennung vor der Veröffentlichung erfolgt nur mit Zustimmung.


§ 8 Datenschutz und Datenübermittlung
(1) Der Auftraggeber erklärt sich mit unverschlüsseltem E-Mail-Verkehr einverstanden. Bei Wunsch nach Verschlüsselung informiert der Auftraggeber KROGMANN CONSULTING schriftlich.
(2) Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Auftragsverarbeitung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.


§ 9 Haftung
(1) Mündliche oder fernmündliche Aussagen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
(2) Eine Haftung für den Erfolg empfohlener Maßnahmen ist ausgeschlossen.
(3) KROGMANN CONSULTING haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung entfällt bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben durch den Auftraggeber.
(5) Haftungsansprüche sind innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis schriftlich geltend zu machen.


§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen zur Leistungsverzögerung für die Dauer der Behinderung zzgl. Anlaufzeit. Die Parteien informieren sich hierüber unverzüglich.


§ 11 Kündigung
Sofern nicht abweichend vereinbart, kann das Vertragsverhältnis mit vier Wochen Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.


§ 12 Zurückbehaltungsrecht
KROGMANN CONSULTING steht ein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Unterlagen zu, bis alle Ansprüche erfüllt sind. Die Aufbewahrungspflicht endet ein Jahr nach Vertragsbeendigung, bei Rückbehaltung nach zwei Jahren.


§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzregelung zu treffen.
(3) Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an!

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