Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.01.2022
§ 1. Geltungsbereich
Aufträge von KROGMANN CONSULTING werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
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§ 2 Leistungen von KROGMANN CONSULTING
Gegenstand eines Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete unabhängige und weisungsfreie Beratungstätigkeit oder sonstige Dienstleistung. Der konkrete Inhalt und Umfang der von KROGMANN CONSULTING zu erbringenden Tätigkeiten richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag.
Ein konkreter Erfolg oder die Herstellung eines Werks wird weder geschuldet noch garantiert.
Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von KROGMANN CONSULTING empfohlenen oder mit KROGMANN CONSULTING abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn KROGMANN CONSULTING die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
KROGMANN CONSULTING ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass KROGMANN CONSULTING keine rechtsberatenden oder steuerberatenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit KROGMANN CONSULTING für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt KROGMANN CONSULTING nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
KROGMANN CONSULTING legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. KROGMANN CONSULTING ist nicht dazu verpflichtet, die KROGMANN CONSULTING schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von KROGMANN CONSULTING Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
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§ 3 Leistungsänderungen
Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird KROGMANN CONSULTING den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch KROGMANN CONSULTING auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
KROGMANN CONSULTING ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von KROGMANN CONSULTING oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.
§ 4 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, KROGMANN CONSULTING nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Auf Verlangen von KROGMANN CONSULTING hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
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§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Die Leistungen von KROGMANN CONSULTING werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei KROGMANN CONSULTING geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
KROGMANN CONSULTING ist berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Werden angeforderte Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von KROGMANN CONSULTING nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist KROGMANN CONSULTING berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist.
Darüber hinaus kann KROGMANN CONSULTING nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann KROGMANN CONSULTING dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
Bei der mit KROGMANN CONSULTING vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Die Rechnungen von KROGMANN CONSULTING werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von KROGMANN CONSULTING angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von KROGMANN CONSULTING angegebene Konto zu überweisen.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von KROGMANN CONSULTING, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
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§ 6 Schutz des geistigen Eigentums
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von KROGMANN CONSULTING gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.
Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt KROGMANN CONSULTING Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das oben beschriebene, eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen von KROGMANN CONSULTING oder von Teilen daraus behält sich KROGMANN CONSULTING vor. Kein Teil der Unterlagen oder Werke darf durch den Auftraggeber - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Genehmigung von KROGMANN CONSULTING in irgendeiner Form - privat wie beruflich - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
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§ 7 Eigenwerbung
KROGMANN CONSULTING ist, auch bei etwaiger Einräumung exklusiver Nutzungsrechte, unwiderruflich berechtigt, alle Konzepte, Leistungen und/oder sonstige Werke im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz zu nutzen.
Zu Referenz- und Werbezwecken ist KROGMANN CONSULTING ebenso berechtigt, ausgewählte Kunden – als Referenzkunden – namentlich zu nennen. Eine Referenznennung vor Veröffentlichung des Werkes beim Auftraggeber wird nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
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§ 8 Datenschutz, Datenübermittlung
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können.
Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – KROGMANN CONSULTING schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zu KROGMANN CONSULTING wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
KROGMANN CONSULTING ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat KROGMANN CONSULTING deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
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§ 9 Haftung
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von KROGMANN CONSULTING empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn KROGMANN CONSULTING die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
KROGMANN CONSULTING haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
Die Haftung von KROGMANN CONSULTING entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber KROGMANN CONSULTING gerügt wurden.
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§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
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§ 11 Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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§ 12 Zurückbehaltungsrecht
KROGMANN CONSULTING steht bis zur vollständigen Erfüllung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu.
Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat. Die Pflicht von KROGMANN CONSULTING zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen ein Jahr, bei zurückbehaltenen Unterlagen zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
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§ 13 Schlussbestimmungen
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Köln als Sitz des Auftragnehmers KROGMANN CONSULTING.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
Änderungen der Verträge bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung.